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Allgemeine Verkaufs- und Arbeitsbedingungen
Außer anderslautende schriftliche Abmachung, gelten ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Alle gegenteiligen Anmerkungen
des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen
sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag.
Dem Kunden ist bewusst, dass er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen Konditionen anerkennt.
1. KOSTENVORANSCHLAG - OFFERTE - BESTELLUNG
Unsere Offerten und Kostenvoranschläge bleiben einen Monat nach
schriftlicher Erstellung gültig. Diese sind ebenso erst nach
schriftlicher Bestätigung unsererseits gültig, sowie nach Anerkennung
der individuellen Konditionen der Baustelle, die vom Auftraggeber
auferlegt werden.
Die angegebenen Termine für die Fertigstellung der Arbeiten haben
indikative Werte und berechtigen nicht bei Nichtrespekt den Auftrag zu
stornieren oder eine eventuelle Entschädigung, gleich welcher Art, zu
fordern.
Die Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, kann nur mit
unserem Einverständnis erfolgen und unter Vorbehalt einer
Entschädigungszahlung an unser Unternehmen, die pauschal auf 30% des
vorgesehenen Auftrages taxiert wird, es sei, dass unsere Gesellschaft
auf die Ausführung der Arbeiten besteht, ohne Schaden durch eventuelle
Reklamationen und Zinsen zu erleiden.
Der Kunde wird, im Rahmen der Möglichkeiten, über eventuelle
Mehrarbeiten, die zur Ausführung des Auftrages unumgänglich sind,
informiert. Im Falle, dass der Kunde diese nicht formellstens,
spätestens bei Beginn der Ausführungen, bestreitet, werden diese
Mehrarbeiten als Vertragsgegenstand betrachtet und können zu einem
späteren Zeitpunkt nicht mehr in Abrede gestellt werden.
Unsere Gesellschaft hat das Recht, bei Auftragserteilung oder zu Beginn
der Arbeiten, eine 30%ige Anzahlung, basiert auf das Gesamtvolumen des
Auftrages, zu fordern. Insofern diese Anzahlung verweigert wird, ist
unsere Gesellschaft berechtigt, die Arbeiten automatisch zu
unterbrechen.
Wir erklären uns bereit, im Namen und Rechnung des Kunden die
Genehmigungsanträge einzureichen. Alle Skizzen und Zeichnungen bleiben
unser ausschließliches Eigentum, selbst bei Nichterteilung des
Auftrages. Eine weitere Verwendung der Entwürfe ist nicht gestattet.
Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns vor, die gemachten
Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
2. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN
Während der Ausführung der Arbeiten ist die Wasser- und Stromversorgung kostenlos zu unserer Verfügung zu stellen.
Bei der Ausführung der Arbeiten hat weiterhin der Auftraggeber dafür
Sorge zu tragen, dass im Arbeitsbereich jeglicher Durchgang untersagt
ist und andere Handwerker keine Behinderung für unsere Tätigkeit
darstellen. Der Arbeitsbereich muss von jedem Unrat gesäubert werden
und unseren Instruktionen entsprechen.
Der Kunde ist vollauf verantwortlich für den Untergrund, auf welchem
unsere Arbeiten getätigt werden, sowohl für die Beschaffenheit als auch
dessen Zuverlässigkeit.
Dem Kunden ist der Zustand der Materialien, die im Gebäude verarbeitet
wurden bewusst und trägt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder
Unfälle, die während der Ausführung der Arbeiten aus diesbezüglichen
Umständen entstehen können.
3. GARANTIE
Der Transport der Güter, auch bei kostenfreier Versendung, geschieht
auf Risiko des Käufers. Für Unfälle während des Transportes oder für
Verspätung bei Versendung mit der Bahn oder mit sonstigen
Transportmitteln lehnen wir jede Verantwortung ab.
Bei gewissen Waren können Farb- und/oder Qualitätsunterschiede
auftreten, sei es in einer gleichen Sendung, sei es von einer Sendung
zur anderen. Es empfiehlt sich deshalb, die Ware vor Anwendung zu
überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen nach Verwendung sind
ausgeschlossen. Gleichfalls kann keine Garantie übernommen werden, wenn
der Kunde sich nicht an die Gebrauchsanweisung, Unterhaltshinweise oder
Anweisungen während den Ausführungen der Arbeiten gleich welcher Art,
gehalten hat.
Zusammenfassend kann unsere Firma nur für die ausgeführte technische
Qualität der Arbeiten garantieren, unabhängig von allen ästhetischen
Gegebenheiten.
Sie ist in jedem Fall begrenzt auf die Garantien, die uns durch unsere Lieferanten zugestanden werden.
4. REKLAMATIONEN
Reklamationen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von acht Tagen nach
Rechnungsversand per Einschreiben an uns gerichtet werden. Insofern die
Reklamation von uns als begründet anerkannt werden kann, verpflichten
wir uns innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der eingeschriebenen
Reklamation, die Reparaturarbeiten oder die Fertigstellung der Arbeiten
zu vollziehen. Sollte der Kunde es ablehnen, dass unser Unternehmen die
notwendigen Arbeiten ausführt, die Gegenstand der Reklamation gewesen
sind, und dies aus welchen Gründen auch immer, so entbindet er
gleichzeitig unsere Firma definitiv von jeglicher Verantwortung.
Wird die Reklamation von uns als unbegründet angesehen, werden wir
unseren Auftraggeber per Einschreiben davon unterrichten. Sollte keine
Gegenreaktion des Kunden innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unseres
Schreibens erfolgen, betrachten wir die Arbeiten als ordnungsgemäß
erledigt zu haben und definitiv vom Kunden akzeptiert werden und keine
Einwände mehr geltend macht.
Alle Reklamationen, die auf einem anderen Wege als per Einschreiben
sowie vom Kunden eigenhändig unterschrieben, gemacht werden, können
nicht anerkannt werden.
Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation entbindet den Kunden nicht
von seiner Zahlungsverpflichtung, unsere Rechnung in ihrer Gesamtheit
und am Fälligkeitstermin zu begleichen.
5. ZAHLUNG
Für den Zahlungsort ist Eupen bzw. Aachen vorgesehen. Unsere Rechnungen
sind netto zahlbar, ohne Skonto, bei Erhalt. Auf den nicht
fristgerechten bezahlten Betrag werden von Rechtswegen und ohne
vorherige Inverzugsetzung jährlich 15 % Zinsen berechnet. Jeder
Zahlungsverzug von Rechnungen oder Teilrechnungen ab Verfalltag wird
mit einer Entschädigung von 20 % mit einem Minimum von 86,75 € auf alle
noch ausstehenden Beträge geltend gemacht, anerkannt vom Kunden auf
Grundlage des Bürgerlichen Gesetzes Artikel 1147 und 1152. Bei
Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag werden alle Offenstände
dieses Debitorenkontos sofort fällig und genehmigt uns den laufenden
Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne weitere
Formalitäten und unter Vorbehalt von Schadenersatz und Zinsen.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und
Installationen bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der
Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, vor und sind ebenso jederzeit
berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen,
insbesondere, wenn sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich
verschlechtert.
6. GERICHTSBARKEIT
Zuständige Gerichtsbarkeit ist Eupen bzw. Aachen allein.
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